GPSR

Kinderwagen-Normen erklärt: EN 1888, ECE R129 und GPSR

KI-Szene mit Buggino-Produkt
KI-Bild

EN 1888: die Kinderwagen-Norm

Die europäische Norm EN 1888 (Teil 1: Kinderwagen und Buggys für Kinder bis 15 kg, Teil 2: Sitze für Kinder über 15 bis 22 kg) prüft Standsicherheit, Bremsen, Gurte, Klemmstellen und Haltbarkeit. Die Norm selbst ist freiwillig, aber sie ist der anerkannte Maßstab dafür, ob ein Kinderwagen als sicher gilt – belegt wird sie mit dem Prüfbericht eines Labors. Auf unseren Produktseiten steht, ob uns ein solcher Prüfbericht vorliegt; Normangaben, die nur vom Lieferanten stammen, kennzeichnen wir als solche.

ECE R129 (i-Size): die Babyschale

Babyschalen sind Kindersitze fürs Auto und brauchen eine eigene Zulassung. Eine Babyschale ohne gültige ECE-Zulassung darf im Auto nicht genutzt werden; neu verkauft werden in der EU seit September 2024 nur noch Sitze nach UN ECE R129 (i-Size). Deshalb nehmen wir Kombi-Sets mit beigelegter Babyschale erst in den Shop, wenn uns die Zulassung vorliegt.

GPSR: die neue Produktsicherheitsverordnung

Seit Dezember 2024 gilt in der EU die Verordnung (EU) 2023/988. Beim Online-Verkauf müssen für jedes Produkt der Hersteller, eine verantwortliche Person in der EU, Angaben zur Identifizierung des Produkts (etwa Typ oder Modell) und die Warn- und Sicherheitshinweise angegeben werden. Bei uns stehen sie auf jeder Produktseite im Abschnitt „Hersteller & Sicherheitshinweise“ – in deiner Sprache.

Was das für dich heißt

  • „Geprüft“ ohne Nennung von Norm und Prüflabor ist keine Aussage.
  • Fragt bei Kinderwagen nach EN 1888 und bei Babyschalen nach der R129-Zulassung (Prüfzeichen „E“ im Kreis) – für Babyschalen ist sie Pflicht.
  • Bei Buggino siehst du auf jeder Produktseite, welche Nachweise uns vorliegen – und welche nicht.

Für alle Produkte gilt die gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren. Hier die offizielle Information der Europäischen Union:

Offizielle EU-Mitteilung „Gesetzliche Gewährleistung“: mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der EU verkauft werden. Bei vertragswidrigen Waren besteht Anspruch auf kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen auf Preisminderung oder vollständige Erstattung. Mehr unter europa.eu/youreurope/garantien.

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